«Keine Regel ohne Ausnahme» - das gilt auch bei Bewerbungsdossiers
Nach 14 Jahren in der Rekrutierung mit gefühlten 30'000 gesichteten Bewerbungsdossiers und 5000 Bewerbungsgesprächen, kann ich die Redewendung «Keine Regel ohne Ausnahme» gerne bestätigen. Kandidatinnen und Kandidaten, welche ihre Dossiers nach Vorlage oder einschlägigen Empfehlungen erstellen, werden nicht automatisch zu den Gewinnern erkoren.
Letzthin organisierten wir mit Swiss Engineering STV eine Weiterbildung zum Thema «berufliche Standortbestimmung» und konnten dafür einen hochkarätigen Referenten von der Hochschule Luzern HSLU gewinnen.
Die jungen Ingenieurinnen und Architektinnen lernten in diesem Seminar, neben der strukturierten und systematischen Vorgehensweise der eigenen Karriereplanung, wie man ein Motivationsschreiben richtig aufsetzt und wie man den Lebenslauf gestalten sollte.
Und genau hier kann man mit dem weitumspannenden Sprichwort «Keine Regel ohne Ausnahme» einhaken. In Kursen, in der Literatur und natürlich auch im Internet finden Sie unzählige Regeln, worauf man bei einem Motivationsschreiben und beim Verfassen des Lebenslaufs achten muss.
Aber, und das wäre die erste Ausnahme von der Regel: Man könnte fast schon salopp sagen, dass der Inhalt des Motivationsschreibens bzw. die Gestaltung des Lebenslaufs entsprechend dem Geschmack des Empfängers oder der Empfängerin sehr unterschiedlich interpretiert wird. Bei mir persönlich spielt das Motivationsschreiben im ersten Moment eine untergeordnete Rolle. Auch die Form bzw. Darstellung des Lebenslaufs nehme ich weniger in den Fokus.
Meine empfohlene Regel bezieht sich mehr auf das Handling des gesamten Bewerbungsdossiers, und ich persönlich schätze Einfachheit, Übersichtlichkeit und Vollständigkeit vor übertriebener Kreativität und geschultem Vorgehen.
Ich finde es wichtig, dass ich als Empfänger die Unterlagen in einem Mail zusammengefasst und in einer vernünftigen Datenmenge (max. 5 MB je Datei) erhalte. Ideal ist, wenn das Motivationsschreiben, der Lebenslauf und die weiteren Dokumente in drei getrennten Dateien zugestellt werden. Zip Dateien finde ich umständlich und verlinkte Dateien und Verweise auf Linkedln oder andere Plattformen interpretiere ich eher als Bequemlichkeit des Bewerbers als nutzbringend für den Empfänger. Da setze ich bei der Beurteilung inhaltlich gleichwertiger Bewerbungsdossiers einen Minuspunkt.
Regel bei attraktiven Stellen:
Bei Positionen, welche viele Bewerbungen auslösen, achte ich auf das «Gesamtpaket», und dazu gehört ein von mir initiiertes telefonisches Vorgespräch, mit welchem weitere Eindrücke gesammelt und bewertet werden, und man durchaus bereits erste Abklärungen über Gehalt, Verfügbarkeit und Flexibilität erfasst. Professionalität in den Unterlagen wird subjektiv mitbeurteilt, ist aber nicht ausschlaggebend.
Ausnahme von der Regel:
Wenn wenige Bewerbungen vorliegen, kehrt sich der Spiess im ersten Moment um, und ich muss mich um die Bewerberinnen und Bewerber bemühen. Die Form der eingeforderten Unterlagen spielen da im ersten Moment eine untergeordnete Rolle. Wenn es dann jedoch in die nächste Runde gehen sollte, kommt wieder die Regel der vollständigen, sauberen Unterlagen zum Zuge.
Man kann es drehen und wenden, wie man will. Ein Bewerbungsdossier darf oder muss einerseits eine persönliche Note haben, sollte aber auch nicht zu fest von der Regel abweichen!
Oder sind Sie anderer Meinung? Wir freuen uns darauf, Ihre Regeln kennenzulernen!